Zurück

30.09.2022

Finanzausschuss: Weniger Umsatzsteuer auf Gas und steuerfreie Pauschale

Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Außerdem werden Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Dies beschloss der Finanzausschuss des Bundestages am 28.09.2022.

Der Ausschuss stimmte dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/3530) zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 auf sieben Prozent zu. Mit Änderungsanträgen hatten die Koalitionsfraktionen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 eingefügt. Dem Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

Die SPD-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtiges Anliegen. Die Steuerbefreiung der Inflationsausgleichsprämie sei sehr wichtig. Die Inflationsausgleichsprämie werde zudem beim Bezug von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht als Einkommen bewertet.

Die CDU/CSU kritisierte die späte Vorlage der Änderungsanträge. Außerdem wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf sich auf die Gasumlage beziehe, die vermutlich gar nicht mehr eingeführt werde. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gas sei ein Vorschlag der CDU/CSU gewesen. Allerdings lasse die Koalition andere Energieträger wie Fernwärme und Öl außen vor. Das sei etwa die Hälfte der Haushalte. Auch Unternehmen hätten nichts von der Senkung. Bei der Inflationsausgleichsprämie sieht die CDU/CSU das Problem, das Unternehmen unter Druck gesetzt würden, die Zahlung zu leisten. Viele Firmen könnten dies jedoch nicht. Das Instrument sei nicht zielführend.

Wie schon die SPD-Fraktion sprach auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von einer zustimmungsfähigen Vorlage. Man sei aber gewiss noch nicht am Ende der Debatte um weitere Unterstützungsleistungen für die von der fossilen Inflation hart getroffenen Bürger und Unternehmen. Mit dem Inflationsausgleichsbonus werde eine weitere Entlastungsmaßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung umgesetzt. Mit dem Bonus könnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis Ende Dezember 2024 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen.

Die FDP-Fraktion nannte die Umsatzsteuersenkung eine sehr zielgenaue Maßnahme. Einkommensschwache Haushalte, die einen höheren Teil ihrer Einkünfte für Energie ausgäben, würden dadurch besonders begünstigt.

Die AfD-Fraktion kritisierte ebenfalls den im Entwurf enthaltenen Bezug auf die Gasumlage. Die Senkung der Umsatzsteuer wurde grundsätzlich begrüßt. Kritisiert wurde, dass andere Energieträger nicht begünstigt würden und dass die Maßnahme den Betrieben nichts bringen werde.

Die Linksfraktion hatte wegen der Bezugnahme auf die Gasumlage vergeblich verlangt, die Behandlung des Gesetzentwurfs zu vertagen. Wie die anderen Oppositionsfraktionen kritisierte die Fraktion, dass die Steuerermäßigung nicht auf Biogas und Fernwärme ausgedehnt worden sei. Der Inflationsausgleichsbonus sei kein dauerhafter Ausgleich für zusätzlich Inflationsbelastungen. Bezieher von niedrigeren und mittleren Einkommen hätten mit Direktzahlungen entlastet werden müssen.

Wie die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden. Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahr 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.09.2022