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Rechtstipp: Mietrecht - Massive Störung des Hausfriedens bringt die Kündigung

Auch wenn eine Mieterin bereits fast 80 Jahre alt ist und unter Betreuung steht, kann ihr das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn sie den Hausfrieden massiv stört. Hier kam es zu regelmäßigen und dauerhaften Störungen der Abend- und Nachtruhe im Haus durch die Frau und ihren Sohn, der mit ihr in der Wohnung lebte. Die beiden verursachten fortwährend Lärm, indem unter anderem nachts bis zu einer Stunde gebadet und geduscht, Staub gesaugt und laut gestritten wurde. Die anderen Mieter beschwerten sich mit aussagekräftigen Lärmprotokollen, woraufhin die Mieterin mehrfach abgemahnt wurde - ohne Erfolg. Wer derart massiv die Rücksichtnahmepflicht in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr verletzt, der kann wegen Störung des Hausfriedens vor die Tür gesetzt werden. Das sozialadäquate Maß der Wohnungsnutzung war hier überschritten. (AmG Hamburg, 21 C 344/24) - vom 11.02.2025

Steuertipp: Steuerfalle IGeL - Wann Gesundheitskosten wirklich absetzbar sind

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind oft teuer – doch lassen sie sich von der Steuer absetzen? Die Antwort ist: Nur unter bestimmten Bedingungen! Wichtig: Für alle IGeL, die nicht eindeutig medizinisch notwendig sind, braucht man ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, sonst wird das Finanzamt die Kosten ablehnen. Grundsätzlich gilt: Nur medizinisch notwendige Maßnahmen, die der Heilung einer Krankheit oder der Linderung ihrer Folgen dienen, sind steuerlich absetzbar. Dazu zählen zum Beispiel Akupunktur zur Migräneprophylaxe sowie diagnostische Untersuchungen, wenn sie medizinisch begründet sind. Vorbeugende Maßnahmen wie Reiseimpfungen oder Gesundheitsberatungen – so sinnvoll sie auch sein mögen – werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Dasselbe gilt für Leistungen, die lediglich dem Wohlbefinden dienen.