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Rechtstipp: Leben unterstützte Eltern getrennt, zahlt das Land

Lebt ein Kind mit Pflege-Eltern in einer Einrichtung, und zahlt die Stadt als örtlicher Kostenträger die Unterstützung der Familie unter anderem für Betreuung, Pflege und Erziehung, so muss der überörtliche Kostenträger einspringen, wenn die Eltern vor der Aufnahme in die Einrichtung nicht im selben Bereich des örtlichen Trägers zusammengelebt hatten. Hat die Mutter in einem anderen Landkreis gelebt als der Vater, so muss der Bezirk als überörtlicher Kostenträger die Kosten für die Unterbringung übernehmen. (BVwG, 5 C 1/25) – vom 13.05.2026

Steuertipp: Keine Gewerbesteuer vor Vertragswirksamkeit

Ein Veräußerungsgewinn einer GmbH unterliegt nicht der Gewerbesteuer, wenn die Personengesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat. Hat eine GmbH innerhalb von fünf Jahren acht Projektgesellschaften (als GmbH & Co. KG) gegründet und schließen diese jeweils aufschiebend bedingte Immobilienkaufverträge ab, so müssen Gewinne nicht versteuert werden, die dadurch entstanden sind, dass die GmbH die Kommanditanteile verkauft, bevor die Immobilienkaufverträge gültig wurden. Es handele sich dann nicht um »Gewinne als Erträge aus einem eigenen gewerblichen Grundstückshandel«. Denn zum Zeitpunkt der Verkäufe hätten die Projektgesellschaften weder über Grundbesitz noch über entsprechende Anwartschaftsrechte verfügt. (BFH, III R 38/22) - vom 11.12.2026