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Hochbegabung ist keine Krankheit

Eine Hochbegabung eines Kindes stellt als solche keine Krankheit dar. Die Kosten für den Besuch einer Privatschule sind deshalb nicht als Krankheitskosten abziehbar. In dem entschiedenen Fall führte der Besuch der Regelschule bei dem hochbegabten Kind zu psychosomatischen Beschwerden. Diese resultierten aus der schulischen Unterforderung und der fehlenden entsprechenden Förderung. Zwar befürwortete der Amtsarzt den Schulwechsel aus dringenden gesundheitlichen Gründen. Da jedoch an der Privatschule keine spezielle Heilbehandlung unter Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals und auch der Schulbesuch nicht zum Zwecke der Heilbehandlung stattfand, erkannten weder Finanzamt noch Finanzgericht die Kosten von rund 40.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen an. (FG Münster vom 13.6.2023, 2 K 1045/22 E).

Reiserecht - Wird der Flug vorab verweigert, muss die Abfertigung nicht aufgesucht werden

Kann eine Passagierin sich nicht online einchecken und erfährt sie von der Fluggesellschaft, dass das daran liege - ohne darüber informiert worden zu sein -, dass sie auf einen Flug am Vortag umgebucht worden ist, so hat sie Anspruch auf die pauschale Entschädigungszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung, wenn sie wegen des »Nichtantritts« ihres Hinflugs auch für den geplanten Rückflug gesperrt ist. Die Airline kann die Zahlung nicht mit dem Argument verweigern, sie hätte die nötige Informationsfrist (2 Wochen) eingehalten (der Rückflug sollte mehr als 2 Wochen nach dem Hinflug stattfinden). Außerdem argumentierte die Airline, dass sich die Passagierin zur Abfertigung einfinden müsse, wenn sie die Ausgleichzahlung durchsetzen wollte. Dass diese Formalie einzuhalten sei, sah der Europäische Gerichtshof jedoch nicht. Hat das Luftfahrtunternehmen im Voraus darüber unterrichtet, der Passagierin gegen ihren Willen die Beförderung zu verweigern, obwohl sie über eine bestätigte Buchung verfügte, so ist es unnötig, sich zur Abfertigung einzufinden. (In dem konkreten Fall ging es um 250 € für einen Flug von Frankfurt am Main nach Madrid.) (EuGH, C-238/22)