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Rechtstipp: Kündigung - Gibt ein Kellner Speisen ohne Bon aus, so kann er fliegen

Verkauft ein Kellner Speisen ohne Bonierung, so kann das eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages zur Folge haben. Wird bemerkt, dass die Kasse eines Stationskellners in einem Gastronomiebetrieb für längere Zeit offenstand, und wird eine Kassenkontrolle durchgeführt, die eine positive Differenz zwischen Ist- und Soll-Bestand in Höhe von 28,90 € ergab, so ist die Kündigung gerechtfertigt. Kann der Arbeitnehmer nicht ausreichend Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für eine unabsichtlich herbeigeführte Differenz vorbringen, so bleibt es bei der Kündigung. Mit der fehlenden Erfassung der vereinnahmten Beträge im Kassensystem werde das Vermögen des Arbeitgebers gefährdet und das Vertrauen in die Redlichkeit des Mitarbeiters erschüttert. Dies gelte unabhängig von der Höhe des Schadens. (BAG, 2 AZR 508/21) - vom 27.09.2022

Steuertipp: Kindergeld - Gibt es aus England keine Informationen, zahlt die deutsche Familienkasse voll

Lebt eine deutsche Staatsangehörige zusammen mit einem Kind (das ebenfalls einen deutschen Pass besitzt) in der Bundesrepublik und ist der Vater Angehöriger der britischen Armee, so darf die Familienkasse nicht davon ausgehen, dass der Mann Kindergeld aus England erhält ("Child benefit"), und deswegen nur den Differenzbetrag zum deutschen Kindergeld auszahlt. Bleiben Auskunftsersuchen der Familienkasse an die britische Verbindungsstelle unbeantwortet, so muss das deutsche Kindergeld in voller Höhe ausgezahlt werden. Ein weiteres Warten auf Informationen aus England stelle für die Mutter eine nicht hinzunehmende Kürzung der Familienleistung dar. (FG Köln, 14 K 950/22) - vom 23.05.2025