Steuertipp: Erbschaftsteuer - Die Kostenpauschale gibt es sowohl für Vor- als auch für Nacherben
Ein Erblasser kann einen Erben bestimmen, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (= so genannte Vor- und Nacherbschaft). Bei der Erbschaftsteuer gilt, dass der Nacherbe Erbe des Vorerben ist. Deswegen kann jede dieser Erben die Erbfallkostenpauschale grundsätzlich in voller Höhe in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag ist nicht nur für Bestattungskosten, sondern auch für alle weiteren Nachlassregelungskosten im weiteren Sinne zu berücksichtigen - anders als in Fällen, in denen es mehrere (Mit-)Erben gibt. Der Pauschbetrag kann auch ohne Nachweis angesetzt werden, ob Kosten dem Grunde nach tatsächlich entstanden sind. (BFH, II R 3/20) - vom 01.02.2023
Rechtstipp: "Lieblings-Kita-Platz" kann nicht erzwungen werden
Ein Jugendamt hat nicht das Recht, eine private Kindertagesstätte dazu zu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen. Haben die Eltern einen von der Stadt angebotenen (rund 3 Kilometer von der Wohnung entfernt liegenden) Kita-Platz nicht angenommen, weil sie ihr Kind lieber in einer für sie günstigeren, privaten Einrichtung unterbringen wollen, so kann das nicht gegen den Willen der Privat-Kita geschehen. Die Eltern können das Jugendamt nicht „verpflichten“, den Platz in der bevorzugten Einrichtung „zu besorgen“. (VwG Münster, 6 L 558/23)