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29.09.2022

Drittes Entlastungspaket: Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages und Entfristung der Home-Office-Pauschale

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise mit drei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das dritte Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro wird laut Bundesfinanzministerium (BMF) sehr zügig umgesetzt: Viele der Entlastungsmaßnahmen habe das Bundeskabinett bereits am 14.09.2022 mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es solle kleine Einkommen, die arbeitende Mitte als auch Unternehmen entlasten.

Das dritte Entlastungspaket sieht laut BMF unter anderem einen vorgezogenen vollständigen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen vor: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung könnten bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlaste Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Geplant sei auch eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro. Damit werde die private Altersvorsorge gestärkt – damit sich Sparen und Investieren lohne.

Die Home-Office-Pauschale werde entfristet und verbessert. Damit werde pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von fünf Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich.

Auch sei eine Inflationsausgleichsprämie möglich: Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zukommen lassen können.

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen werde dadurch gefordert, dass mit Wirkung zum 01.01.2023 steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.

Außerdem wird laut BMF der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.09.2022