10.10.2025
Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a des Erbschaftssteuergesetzes gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/1683) hervor.
Dabei seien insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen worden, sodass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro geblieben sei. 2023 sei es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2 Milliarden Euro gekommen. Gezahlt worden seien sechs Millionen Euro. Für 2022 seien 24 Fälle aufgelistet mit einem Erlass von insgesamt 1,4 Milliarden Euro und 2021 zehn Fälle mit einem Erlass von 450 Millionen Euro, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.10.2025