Gabriele Wagner
  • Schwerpunkte
    • Steuerberatung
    • Abschlüsse
    • Erbschaft
    • Betriebsprüfungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Rechtliche Beratung
    • Steuergestaltung
    • Existenzgründung
    • Private Vermögensplanung
    • Beratungen in besonderen Situationen
  • Team
  • Lexikon (current)
  • Informationen
    • Mandantenbrief
    • News
  • Termine
  • Kontakt
  • Downloads
  • Steuerlexikon

Zurück

Handwerker

Handwerker, die selbstständig tätig sind, erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie können ihre Einkünfte durch die Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Zu beachten ist, dass selbstständig tätige Handwerker, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Sie müssen 18,7 % ihrer Einkünfte in die Rentenkasse einzahlen. Grundsätzlich wird der Regelbeitrag von 543,24 € (West) bzw. 471,24 € (Ost) erhoben, der sich aus den Bezugsgrößen von 2.905,– € (West) und 2.520,– € (Ost) ableitet.

Unter Vorlage des Einkommensteuerbescheides kann bei niedrigeren oder höheren Einkünften vom Regelbeitrag abgewichen werden. Berufsanfänger genießen die ersten 3 Jahre ohne Einkommensnachweis die Erleichterung, lediglich den halben Regelbeitrag zahlen zu müssen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 15 EStG

© 2022 Gabriele Wagner
Datenschutz Impressum