Zurück

02.12.2022

Familiensplitting: AfD verlangt Einführung

Das bisherige Ehegattensplitting soll zu einem Familiensplitting erweitert werden. Anstelle der heutigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge sollten Kinder in das Ehegattensplitting mit einbezogen und auch beim Grundfreibetrag entsprechend berücksichtigt werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 20/4672).

Die Maßnahmen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig vom Familiensplitting erhalten bleiben.

In der Begründung des Antrags stellt die AfD-Fraktion fest, das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld reiche nicht aus, um den verfassungsmäßig garantierten Schutz der Familie ausreichend Rechnung zu tragen. Seit 50 Jahren wachse des Geburtendefizit. In 2021 habe es sogar das größte Geburtendefizit seit Ende des Zweiten Weltkriegs gegeben. Ein Familiensplitting würde die Lebensbedingungen für Familien verbessern. Mittelfristig würden dadurch wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden, erwartet die AfD-Fraktion.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2022